AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Handwerksleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Handwerksbetrieb Priller Heizungsbau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Informationen, Genehmigungen, Zugänge und Anschlüsse rechtzeitig zur Verfügung stehen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Für nachträgliche Änderungen von bereits erstellten Rechnungen (z. B. aufgrund geänderter Rechnungsanschrift oder Aufteilung) wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € berechnet.

Der Versand von Rechnungen erfolgt per Mail.

5. Ausführungsfristen und Verzug

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Materialmangel oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängert sich die Frist entsprechend.

6. Abnahme und Gewährleistung

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung abzunehmen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, sofern keine längere gesetzliche Frist gilt.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien und Gegenstände Eigentum des Auftragnehmers.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Eiltermine

Der Auftragnehmer bietet – je nach Verfügbarkeit – die Möglichkeit einer priorisierten Terminvergabe am selben Tag (Eiltermin) an.

Für einen Eiltermin wird eine pauschale Auftragspauschale in Höhe von 79,00 € berechnet. Diese ersetzt die reguläre Auftragspauschale inklusive Anfahrt.

Weitere Leistungen, insbesondere Arbeitszeit und Material, werden gesondert berechnet.

Die Vergabe von Eilterminen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

10. Notdienst

Der Auftragnehmer bietet Notdiensteinsätze ausschließlich für Kunden mit gültigem Wartungsvertrag an.

Für jeden Notdiensteinsatz wird eine pauschale Einsatzgebühr in Höhe von 125,00 € berechnet.Diese ersetzt die reguläre Auftragspauschale inklusive Anfahrt.

Arbeitszeit inkl. anfallende Zuschläge (z. B. für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) und Material werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Ein Anspruch auf Durchführung eines Notdiensteinsatzes besteht nicht. Die Durchführung erfolgt nach Verfügbarkeit.

11. Wartungsverträge – Voraussetzung für Notdienstleistungen

Der Anspruch auf Notdienstleistungen setzt eine ordnungsgemäß durchgeführte Wartung der Anlage innerhalb des vereinbarten Wartungsintervalls voraus.

Die Wartung gilt als rechtzeitig durchgeführt, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach dem vorgesehenen Wartungsmonat erfolgt.

Kann die Wartung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere fehlende Terminvereinbarung oder fehlender Zugang zur Anlage), nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden, entfällt der Anspruch auf Notdienstleistungen bis zur nachgeholten Wartung.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Freising, 05.03.2026
Priller Heizungsbau
Dorfstraße 16a
85356 Freising